TC-Aldingen - Spiel- und Platzordnung 2010
I. Zuständigkeit
Für die Einhaltung dieser Ordnung ist der Sport - und der Platzwart sowie der Vorstand zuständig.
II. Spielbetrieb
1. Die Spielzeiten betragen bei Einzel - und Doppelspielen 60 Minuten (inkl. Platzpflege! Dies beinhaltet Platz abziehen, Linien kehren).
2. Vor Spielbeginn muss die Mitgliedskarte vom Eigentümer persönlich auf der Belegungstafel angebracht werden. Mindestens einer der Spielpartner muss sich auf der Anlage befinden. Ist ein Platz durch einen oder zwei Spieler zu einer Zeit ´X´ reserviert, so haben nachfolgende Spieler das Recht, den Platz vorrangig zu belegen, sofern sie mindestens 15 Minuten vor der Zeit ´X´ anwesend sind.
Beispiel:
Spieler A oder Spieler B (es ist also nur einer der Spieler da!):
15.30 Uhr auf der Anlage --> 16.00 Uhr gewünschter Spieltermin
Spieler C und Spieler D:
a) kommen in der Zeit von 15.30 Uhr bis 15.44 Uhr auf die Anlage
--> spielberechtigt vor Spieler A oder Spieler B !!!
b) kommen in der Zeit von 15.45 Uhr bis 15.59 Uhr auf die Anlage
--> nicht spielberechtigt vor Spieler A oder Spieler B !!! Um Punkt 16.00 Uhr müssen aber beide Spieler anwesend sein!
Prinzip:
Die Plätze müssen fortlaufend genutzt werden. Die Platzbelegung gilt nur dann, wenn zwei Mitglieder bei ´Spielbeginn´ auf der Anlage anwesend sind. Desweiteren kann eine Platzbelegung nur dann erfolgen, wenn sich das Mitglied nicht schon auf dem Tennisplatz befindet!!! Neue Spielreservierungen können nur nach Ablauf der ge-steckten Spielzeit vorgenommen werden. Manipulationen mit den Karten anderer Mitglieder (auch Familienangehörige) sind untersagt. Bei Zuwiderhandeln behält sich der Vorstand disziplinarische Maßnahmen vor. (Der Kostenersatz bei Verlust der Karte beträgt Euro 8,--.)
Vergessen der Karte gilt nicht, Sie spielen ja auch nicht ohne Tennisschläger !!!
Das Stecken von Gästekarten als Ersatz für vergessene Spielkarten ist nicht erlaubt! (Ersatzkarten geben nur die Vorstandsmitglieder aus.)
3. Modus der Platzbelegung:
Bei Einzelbelegung müssen von beiden Mitgliedern die Karten gesteckt werden, bei Doppelspielen sind von allen vier Spielern die Mitgliedskarten im Belegungssystem zu stecken. Die erste Karte wird bei der Anfangszeit der Spielstunde eingehängt.
Beispiel:
Die Stunde beginnt um 14.00 Uhr. Die erste Karte steckt im Fach 14.00 Uhr, die zweite Karte steckt bei 14.45 Uhr, damit die nächsten Spieler ihrerseits ihre Karten ab 15.00 Uhr (Anfangszeit der nächsten Spielstunde) stecken können. Bei Doppelspielen hängen die beiden anderen Karten zwischen der ersten und der zweiten Karte. Kommen die Spieler zwischen 14.05 Uhr und 14.15 Uhr auf die Anlage, so beginnt die Spielstunde um 14.15 Uhr; entsprechend bei anderen Anfangszeiten. Als Uhrzeit ist die Uhr im Eingangsbe-reich maßgebend.
4. Falls erforderlich müssen die nachfolgenden Spieler den Platz befeuchten.
5. Auf den Tennisplätzen ist Tenniskleidung vorgeschrieben und das Betreten der Plätze ist ausschließlich mit Tennisschuhen erlaubt.
6. Schüler können montags - freitags bis 18.00 Uhr auf allen Plätzen spielen, ansonsten nur auf Platz 5.
7. Samstags, sonntags und an Feiertagen sind Schüler mit ihren Eltern auf allen Plätzen spielberechtigt. Pro Tag und Elternteil kann eine Spielstunde in Anspruch ge-nommen werden. An Feiertagen findet kein Training statt.
8. Auf Platz 5 können Schüler am Wochenende ohne Eltern spielen.
9. Die letzten Spieler müssen am Abend die Plätze abschließen.
10. Reservierungen für Turniere, Trainerstunden, Mannschaftstraining, Forderungsspiele, Verbands - und Freundschaftsspiele erfolgen im Voraus durch den Sportwart oder
den Jugendwart.
11. Streitigkeiten regelt der Sportwart oder ein Mitglied des Vorstandes.
12. Spielberechtigt sind alle Mitglieder, die ihre Beiträge und Gebühren satzungsgemäß entrichtet haben.
III. Spielen mit Gästen (hierzu zählen auch Passivmitglieder)
1. Das Spielen mit Gästen ist von Montag bis Freitag jeweils bis 17.00 Uhr sowie am Samstag bis 14.00 Uhr (außer bei Verbandsspielen) möglich. Mitspielende Gäste sind in die Gästeliste einzutragen. Der Name des mitspielenden Mitgliedes ist deutlich lesbar in die Gästeliste einzutragen. Im Belegungssystem ist eine Gästekarte zu stecken.
2. Gastgebühr: Jugendliche unter 18 Jahren: Euro 2,50
Erwachsene: Euro 7,--
Die Gebühr für Erwachsene gilt auch für Schüler, Studenten, Azubis, usw. ab 18 Jahren !!!
Die Gastgebühr wird vom mitspielenden Mitglied erhoben. Bei jugendlichen Gastspie-lern muss in der Gästeliste die Spalte „Jugend“ angekreuzt werden, sonst werden Euro 7,-- erhoben.
3. Belegen mind. 2 Mitglieder einen Platz, so besteht die Möglichkeit, dass max. 2 Gäste auch außerhalb der oben geregelten Spielzeit mitspielen können. Für diesen Zeitraum ist ebenfalls die oben genannte Gastgebühr pro Gast zu entrichten. Beide Gäste müssen in die Gästeliste eingetragen werden. Wenn 1 Mitglied mit 3 Gästen spielt, sind alle 3 Gäste in die Gästeliste einzutragen. Es werden bei der Abrechnung, aber nur 2 Gäste berechnet, denn 1 Platz kostet pro Stunde nicht mehr als Euro 14,--.
4. Gäste dürfen maximal pro Saison 5 - mal auf unserer Anlage spielen. Ansonsten gehen wir davon aus, dass das Interesse hier zu spielen so groß ist, eine Schnup-permitgliedschaft bzw. eine ordentliche Mitgliedschaft anzustreben.
IV. Training mit Gästen
1. Der Trainer ist berechtigt, vormittags auch Gästen Trainerstunden zu geben. Es wird die übliche Gastgebühr (siehe Ziff. III) erhoben. Mitglieder des Vereins haben Trai-ningsvorrang.
2. Sollte der Trainingsvormittag für Gäste /bzw. Mitglieder der Samstag sein, wird festgelegt, dass an Verbandsspieltagen kein Training stattfindet.
V. Spielen mit Gästen des TC Hochberg und des TC Neckarrems
Die 3 Remsecker Tennisclubs haben vereinbart, dass deren Mitglieder auf allen Clubanlagen ohne Gastgebühr spielen dürfen. Es gelten die Zeitregeln für Gastspieler; es ist eine Gastkarte zu stecken. Die jew. Mitgliedskarte ist auf Verlangen vorzuzeigen; die Gastspieler der befreundeten Tennisclubs sind vom mitspielenden Aldinger Mitglied vor Spielbeginn in die Gästeliste einzutragen.
VI. Bespielbarkeit der Plätze
Wenn bei schlechtem Wetter Pfützen auf dem Platz stehen, darf nicht gespielt werden. Plätze können vom Vorstand und Platzwart gesperrt werden.
VII. Haftung und Sonstiges
1. Der Verein haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Benützer der Tennisanlage haften für Schäden aus unsachgemäßer Benützung. Eltern haften für ihre Kinder.
2. Hunde sind auf der Tennisanlage an der Leine zu halten!
3. Die Benutzung von Fahrrädern auf der Anlage ist nur bis zu den Fahrradabstell-plätzen am Clubhaus gestattet!
4. Die Terrasse darf in keinem Fall mit dem Auto befahren werden!
Wolfram Lange Alexander Veiel
1.Vorsitzender 2. Vorsitzender