Arbeitsdienste ab Saison 2019


         Jedes aktive Mitglied *) ist verpflichtet pro Kalenderjahr 6 Arbeitsstunden für den Verein zu verrichten.


          Folgende Möglichkeiten für Arbeitsstunden gibt es:


                     Platzpflege zu Beginn und zum Ende der Saison

                     Clubhausreinigen zu Beginn der Saison

                     Gartenarbeiten

                     Arbeitsdienste bei Festen und Veranstaltungen des Vereins


         Alle Arbeitsdienste werden im Clubhaus ausgehängt, damit sich die Mitglieder frühzeitig eintragen können.

         Zu großen Arbeitseinsätze wird darüber hinaus auch per Mail aufgerufen.


          Neu seit 2019:   

         Bewirtung außerhalb von Freitagen:


        Bis zu zwei Mitglieder können auch an allen anderen Wochentagen eine Bewirtung anbieten. Dabei sollte die Anmeldung

        über den Vorstand frühzeitig (mind. 1 Woche Vorlauf) erfolgen, damit die Möglichkeit der Werbung über Amtsblatt

        /Mitgliederrundschreiben  besteht. Ziel ist es, dass diese Bewirtung auch über mind. 3 Stunden angeboten wird,

        1 – 2 Essen sollten angeboten werden.


       Jedes Mitglied, das solch eine Bewirtung durchführt, erhält 2 Arbeitsstunden angerechnet.


       Für die Erfassung der Arbeitsstunden und bei Fragen ist Regine Schmitt zuständig: regine.schmitt@tc-aldingen.de


       Jedem Mitglied werden für jede nicht erbrachte Arbeitsstunde 13 EUR in Rechnung gestellt.


       *) Gilt ab dem Jahr, in dem das Mitglied das 16. Lebensjahr vollendet. Aktive Mitglieder sind vom  Arbeitsdienst befreit

        ab dem Jahr, in dem sie 70 werden. Aktive Mitglieder sind im ersten Jahr ihrer Mitgliedschaft ebenfalls befreit.